Die Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) ist ein gemeinsames Vorhaben von Bund, Ländern und Kommunen hinsichtlich der Umsetzung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer europäischen Geodateninfrastruktur (INSPIRE) mit dem Ziel, Geodaten und die entsprechenden Metadaten interoperabel über Netzdienste bereitzustellen. Integrale Bestandteile sind die jeweiligen Geodateninfrastrukturen des Bundes und in den Ländern, wobei die Aktivitäten der Kommunen auf Länderebene mit koordiniert werden. Grundlage für die Aktivitäten bildet die Verwaltungsvereinbarung zum gemeinsamen Aufbau und Betrieb der GDI-DE (VV GDI-DE).

Die Architektur der GDI-DE basiert auf etablierten nationalen und internationalen Normen und Standards aus dem Bereich der allgemeinen Informationstechnologie und des Geoinformationswesens:

  • Normen der ISO (International Organization for Standardization)
  • Standards des OGC (Open Geospatial Consortium)
  • Standardisierungen des W3C (World Wide Web Consortium)
  • INSPIRE Implementing Rules/Technical Guidance Documents

Von dem Aufbau der Geodateninfrastrukturen sind in erster Linie Behörden betroffen, die Geodaten im Rahmen einer gesetzlichen Pflichtaufgabe digital sammeln und bereitstellen. Für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern regelt der § 9 des Geoinformations- und Vermessungsgesetzes (GeoVermG M-V) den sachlichen Anwendungsbereich.