{"id":98,"date":"2017-07-06T10:04:19","date_gmt":"2017-07-06T10:04:19","guid":{"rendered":"http:\/\/geoportal-vg.de\/geoportal\/?page_id=98"},"modified":"2025-10-29T15:22:25","modified_gmt":"2025-10-29T15:22:25","slug":"nutzungsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/geoportal-vg.de\/geoportal\/index.php\/nutzungsbedingungen\/","title":{"rendered":"Nutzungsbedingungen"},"content":{"rendered":"\n<h3 style=\"font-size:24px;\">Allgemeine Bedingungen f\u00fcr die Bereitstellung und Nutzung von Geodaten\nder unteren Vermessungs- und Geoinformationsbeh\u00f6rde des Landkreises Vorpommern-Greifswald<\/h3>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">(Allgemeine Gesch\u00e4fts- und Nutzungsbedingungen \u2013 AGNB)<\/h4>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-right\"><strong>Stand 09.06.2024<\/strong><\/p>\n\n\n\n<div style=\"text-align: justify;\">\n<h4>1. Geltungsbereich<\/h4>\n<p>1.1. Lieferungen und Leistungen der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbeh\u00f6rde des Landkreises Vorpommern-Greifswald (nachfolgend: Lizenzgeber) sowie die Nutzung der von ihnen bereitgestellten Geodaten in jeder Form (z. B. digital, analog, online, offline, in Diensten, in Produkten) erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Bedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Lieferung, Leistung bzw. Nutzung g\u00fcltigen Fassung. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, soweit sie schriftlich zwischen dem Lizenz-geber und dem Nutzer (nachfolgend: Lizenznehmer oder Besteller) vereinbart worden sind. Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Lizenznehmers oder Bestellers werden durch den Lizenzgeber nicht anerkannt. Diese AGNB gelten nicht f\u00fcr Geodaten, die einer freien Lizenz unterliegen (z. B. Creative Commons BY 4.0 \u2013 Namensnennung \u2013 Version 4.0 \u201eCC BY 4.0\u201c).<\/p>\n<p>1.2. Eine Novellierung der AGNB einschlie\u00dflich der Darstellung der \u00c4nderungen wird Vertragskunden unter Bezug auf \u00a7 308 Nr. 5 BGB per E-Mail mitgeteilt. Nach Ablauf einer darin gesetzten angemessenen Widerspruchsfrist gilt die novellierte AGNB-Fassung als anerkannt (fingierte Zustimmung), es sei denn, der Vertragskunde macht von seinem Widerspruchsrecht fristgerecht Gebrauch. Auf diese Folge wird in der E-Mail besonders hingewiesen.<\/p>\n<h4>2. Rechtliche Hinweise<\/h4>\n<p>2.1.\tDer Lizenzgeber (siehe unter Nr. 13) besitzt alle Rechte an den von ihm bereitgestellten Geodaten. Insbesondere besitzt er die Urheber-rechte an den kartographischen Werken, die Rechte an den Luftbildern und die Rechte als Datenbankhersteller nach dem Urheber-rechtsgesetz (UrhG). Au\u00dferdem unterliegen die Geodaten den Bestimmungen des Gesetzes \u00fcber das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz \u2013 GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 713), zuletzt ge\u00e4ndert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Mai 2018 (GVOBl. M-V S. 193, 204). Jede Nutzung der Geodaten durch Umarbeitung, Vervielf\u00e4ltigung, Digitalisierung, Weitergabe, Ver\u00f6ffent-lichung, Pr\u00e4sentation im Internet oder auf sonstige Weise, die \u00fcber die nachstehenden Bedingungen hinausgeht, ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Lizenzgebers zul\u00e4ssig. Zuwiderhandlungen sind nach dem GeoVermG M-V mit Bu\u00dfgeld sowie nach \u00a7\u00a7 106 ff. UrhG mit Strafe bedroht.<\/p>\n<p>2.2.\tDer Lizenzgeber besitzt die Rechte zur Bereitstellung weiterer Geodaten, die durch ihn im Auftrag Dritter bereitgestellt werden. Der Lizenzgeber stellt den Lizenznehmer von etwaigen Schadensersatz-anspr\u00fcchen Dritter betreffend die Rechte an den bereitgestellten Daten frei.<\/p>\n<p>2.3.\tF\u00fcr die Nutzung personenbezogener Daten des Liegenschaftskatasters gelten die Bestimmungen der \u00a7\u00a7 33, 36 GeoVermG M-V sowie des Landesdatenschutzgesetzes \u2013 DSG M-V vom 22. Mai 2018 (GVOBl. M-V, S. 193) in der geltenden Fassung.<\/p>\n<h4>3. Vertragsschluss<\/h4>\n<p>Ein Vertrag zwischen dem Lizenznehmer und dem Lizenzgeber kommt nur durch Abschluss einer schriftlichen Lizenzvereinbarung, durch schriftliche oder elektronische Auftragsbest\u00e4tigung durch den Lizenzgeber oder durch Erf\u00fcllung eines Auftrags durch den Lizenz-geber zustande.<\/p>\n<h4>4. Besonderheiten f\u00fcr Verbraucher<\/h4>\n<p>4.1. Ist der Lizenznehmer ein Verbraucher, steht ihm nach \u00a7 312g BGB ein Widerrufsrecht zu. Hierf\u00fcr gelten die Bestimmungen der nachstehenden <a href=\"https:\/\/www.geocms.com\/geoshop-lk-vorpommern-greifswald\/datei\/anzeigen\/id\/107943,840\/2024_06_09_lk_vg_agnb_widerrufsbelehrung.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\nWiderrufsbelehrung<\/a>. Verbraucher ist jede nat\u00fcrliche Person, die ein Rechtsgesch\u00e4ft zu Zwecken abschlie\u00dft, die \u00fcberwiegend we-der ihrer gewerblichen noch ihrer selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit zugerechnet werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>4.2. Informationen \u00fcber Verbraucherschlichtungsstellen zur Beilegung von Streitigkeiten erhalten Sie  <a href=\"https:\/\/consumer-redress.ec.europa.eu\/dispute-resolution-bodies_en?prefLang=de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\nhier <\/a>.<br>Unsere E-Mail-Adressen sind:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Dienststelle Anklam: <a href=\"mailto:katasteramt@kreis-vg.de\">katasteramt@kreis-vg.de<\/a><br>Dienststelle Pasewalk: <a href=\"mailto:katasteramt-pw@kreis-vg.de\">katasteramt-pw@kreis-vg.de<\/a><\/p>\n<p>4.3. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Bereitschaft zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren besteht.<\/p>\n<h4>5. Versand und Daten\u00fcbermittlung<\/h4>\n<p>5.1. Der Versand analoger Produkte und Datentr\u00e4ger erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Ist der Besteller Verbraucher, geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung mit der \u00dcbergabe der verkauften analogen Produkte auf den Besteller \u00fcber.<\/p>\n<p>5.2. Das Eigentum an den Produkten verbleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung beim Lizenzgeber. <\/p>\n<p>5.3. Der Besteller ist verpflichtet, Sendungen unmittelbar nach Erhalt auf Vollst\u00e4ndigkeit zu pr\u00fcfen. Unrichtige oder unvollst\u00e4ndige Sendungen oder sonstige offensichtliche M\u00e4ngel sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt zu reklamieren. Daten sind innerhalb von drei Monaten nach Erhalt zu pr\u00fcfen. Versteckte M\u00e4ngel sind umgehend nach ihrer Feststellung innerhalb eines Jahres nach Empfang der Lieferung zu reklamieren. Beanstandungen werden nur innerhalb dieser Fristen ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p>5.4. Ist der Besteller Verbraucher, hat er etwaige M\u00e4ngel innerhalb von zwei Jahren nach Erhalt der Lieferung zu reklamieren. Im Falle einer rechtzeitigen und begr\u00fcndeten M\u00e4ngelanzeige stehen ihm die gesetzlichen Rechte zu. Schadensersatz kann er \u2013 unbeschadet Nr. 10.2 \u2013 jedoch nur verlangen, wenn er den Mangel innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Lieferung angezeigt hat.<\/p>\n<h4>6. Nutzung f\u00fcr den privaten und sonstigen eigenen Gebrauch<\/h4>\n<p>6.1. Der Lizenznehmer erh\u00e4lt das nicht ausschlie\u00dfliche und mit Ausnahme der Nr. 8.1 nicht \u00fcbertragbare Recht, die durch den Lizenzgeber bereitgestellten Geodaten im internen Bereich des Lizenznehmers zu nutzen. Dazu z\u00e4hlen auch die Einstellung der Daten in ein lokales Netzwerk des Lizenznehmers und die Vervielf\u00e4ltigung zum internen Gebrauch.<\/p>\n<p>6.2. Der Lizenznehmer hat durch geeignete Ma\u00dfnahmen daf\u00fcr zu sorgen, dass Dritte keinen Zugriff auf die Geodaten nehmen k\u00f6nnen und dass Besch\u00e4ftigte des Lizenznehmers diese weder zu ihrem pers\u00f6nlichen Zweck nutzen noch Dritten zug\u00e4nglich machen k\u00f6nnen. Der Lizenznehmer hat dem Lizenzgeber auf Verlangen Auskunft \u00fcber die getroffenen Ma\u00dfnahmen zu geben.<\/p>\n<h4>7. Pr\u00e4sentation, Verbreitung und \u00f6ffentliche Wiedergabe<\/h4>\n<p>7.1. Im Rahmen der Nutzung f\u00fcr den privaten und sonstigen eigenen Gebrauch des Lizenznehmers nach Nr. 6 sind die nachfolgend auf-gef\u00fchrten Formen der Pr\u00e4sentation, Verbreitung und \u00f6ffentlichen Wiedergabe zul\u00e4ssig. Personenbezogene Daten sind hiervon ausge-nommen.<\/p>\n<p>7.2. Der Lizenznehmer darf die Geodaten<\/p>\n<p>7.2.1. auf Ausstellungen, Vortragsveranstaltungen u. dgl., an denen er als Aussteller, Vortragender oder Veranstalter teilnimmt, pr\u00e4sentieren.<\/p>\n<p>7.2.2. in Form von Rasterdaten im Internet ver\u00f6ffentlichen, wenn der Zugang zur Internetseite geldleistungsfrei m\u00f6glich ist, die Daten je vom Lizenznehmer verantworteter Website (Internet-Domain) einen Umfang von zehn statischen Bildern zu je maximal einer Million Pixel nicht \u00fcberschreiten und eine Quellenangabe nach Nr. 7.3 als Link auf die Internetseite des Lizenzgebers ausgef\u00fchrt wird. Die Regelung gilt sinngem\u00e4\u00df auch f\u00fcr andere Medien (analoge Medien, Druckdateien).<\/p>\n<p>7.2.3. zu Unterrichts- und Ausbildungszwecken im Klassenverband oder in Kursen nutzen.<\/p>\n<p>7.2.4. ausschnittsweise vervielf\u00e4ltigen und bis zum Format DIN A3 kostenfrei weitergeben. Hiervon ausgenommen sind Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters.<\/p>\n<p>7.2.5. ver\u00f6ffentlichen und weitergeben, soweit dieses gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. Bauleitplanung, Planfeststellungsverfahren, Baugenehmigungsverfahren).<\/p>\n<p>7.2.6. f\u00fcr kulturelle oder heimatkundliche Zwecke ver\u00f6ffentlichen, soweit hierdurch keine Gewinne erzielt werden (z. B. Ortschroniken, Festschriften).<\/p>\n<p>7.2.7. in Presse und Fernsehen im Rahmen der aktuellen Berichterstattung ver\u00f6ffentlichen.<\/p>\n<p>7.2.8. im Rahmen von Forschungsberichten und qualifizierenden Arbeiten (z. B. Fach-, Diplom-, Bachelor- oder Masterarbeiten, Dissertationen) ver\u00f6ffentlichen. Gutachterliche oder kommerzielle Verwendung sind hierbei nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>7.2.9. in Form von Hinweis- oder Schautafeln unter der Voraussetzung pr\u00e4sentieren, dass der Zugang zu den Tafeln geldleistungsfrei m\u00f6glich ist (z. B. Aufsteller an Wanderwegen oder Lehrpfade).<\/p>\n<p>7.2.10. im Rahmen der Kreditbeschaffung weitergeben.<\/p>\n<p>7.3. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, bei jeder \u00f6ffentlichen Wiedergabe, Verbreitung oder Pr\u00e4sentation der Geodaten sowie bei jeder Ver\u00f6ffentlichung oder externen Nutzung einer Bearbeitung oder Umgestaltung einen deutlich sichtbaren Quellenvermerk anzubringen, der wie folgt auszugestalten ist:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong>\u00a9 Landkreis Vorpommern-Greifswald (Jahr der letzten Datenlieferung)<\/strong> oder<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><strong> \u00a9 LK VG (Jahr der letzten Datenlieferung)<\/strong><\/p>\n<h4>8. Beauftragung eines Auftragnehmers<\/h4>\n<p>8.1. Die Weitergabe von Geodaten an einen Auftragnehmer des Lizenznehmers ist zul\u00e4ssig, soweit und solange dies zur Nutzung nach Nr. 6 erforderlich ist.<\/p>\n<p>8.2. Im Fall der Weitergabe von Geodaten an einen Auftragnehmer hat der Lizenznehmer diesen schriftlich zu verpflichten, die \u00fcbernommenen Daten ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Bearbeitung des Auftrags zu verwenden, sie in keinem Fall Dritten zug\u00e4nglich zu machen sowie nach Erf\u00fcllung des Auftrags alle bei ihm verbliebenen Geodaten, auch Zwischenprodukte, Arbeitskopien u. dgl. zu l\u00f6schen.<\/p>\n<h4>9. Entgelte\/Geb\u00fchren<\/h4>\n<p>9.1. Die Bereitstellung und Nutzung der Geodaten sind, soweit nicht anders geregelt, geldleistungspflichtig. Die H\u00f6he der Geb\u00fchren bzw. Entgelte bemisst sich nach der Kostenverordnung f\u00fcr Amtshandlungen im amtlichen Vermessungswesen (Vermessungskostenverordnung \u2013 VermKostVO M-V) in der jeweils zum Zeitpunkt der Datenbereitstellung oder Nutzung der Dienste geltenden Fassung. Der Lizenzgeber teilt dem Lizenznehmer \u00c4nderungen der einschl\u00e4gigen Vorschriften sp\u00e4testens drei Monate vor ihrem In-Kraft-Treten mit. Bei einer Erh\u00f6hung der Geb\u00fchren bzw. Entgelte um mehr als 2 % steht dem Lizenznehmer bis zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens ein besonderes K\u00fcndigungsrecht zu.<\/p>\n<p>9.2. Der Betrag wird mit Zugang des Geb\u00fchrenbescheids bzw. der Rechnung f\u00e4llig. Der Geb\u00fchrenbescheid bzw. die Rechnung ist in-nerhalb der jeweils angegebenen Frist ohne Abzug zu begleichen.<\/p>\n<h4>10. Gew\u00e4hrleistung, Haftung<\/h4>\n<p>10.1. Der Lizenzgeber stellt die Geodaten mit der zur Erf\u00fcllung seiner \u00f6ffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt bereit. F\u00fcr die Geodaten gelten in Bezug auf deren Verf\u00fcgbarkeit und deren Qualit\u00e4t die durch den Lizenzgeber in Produktbeschreibungen oder \u00e4hnlichem zugewiesenen Spezifikationen und Qualit\u00e4tsmerkmale. Der Lizenzgeber \u00fcbernimmt jedoch keine Gew\u00e4hr f\u00fcr die Aktualit\u00e4t, Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit der Daten sowie die dauerhafte Verf\u00fcgbarkeit der Dienste. Der Lizenzgeber macht geplante \u00c4nderungen betreffend die Bereitstellung der Geodaten m\u00f6glichst fr\u00fchzeitig vor deren Umsetzung in geeigneter Weise bekannt, soweit davon auszugehen ist, dass die \u00c4nderungen aus Sicht des Lizenznehmers nicht nur unerheblich sind.<\/p>\n<p>10.2. F\u00fcr Sch\u00e4den, die durch die Nutzung und Weiterverwendung der Geodaten entstehen, haftet der Lizenzgeber nur bei vors\u00e4tzlicher oder grob fahrl\u00e4ssiger Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erf\u00fcllungsgehilfen. F\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit sowie f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages \u00fcber-haupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf) haftet der Lizenzgeber aber auch bei einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit; im letzten Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. F\u00fcr den Verlust von Daten haftet der Lizenzgeber insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Lizenznehmer oder dessen Auftragnehmer unterlassen hat, Datensicherungen durchzuf\u00fchren und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>10.3. Der Lizenznehmer haftet gegen\u00fcber dem Lizenzgeber bei Verst\u00f6\u00dfen gegen diese Nutzungsbedingungen, insbesondere bei vereinba-rungswidriger Nutzung oder Weitergabe von Geodaten oder Zugangskennungen f\u00fcr Dienste durch den Lizenznehmer oder seine Besch\u00e4ftigten f\u00fcr den dadurch entstandenen Schaden.<\/p>\n<h4>11. Speicherung von Kundendaten<\/h4>\n<p>Die Kontaktinformationen des Lizenznehmers d\u00fcrfen vom Lizenzgeber elektronisch gespeichert und in \u00dcbereinstimmung mit dem Lan-desdatenschutzgesetz \u2013 DSG M-V verarbeitet werden. Sie werden, soweit es f\u00fcr die Erledigung des Kundenauftrags oder die interne Abrechnung erforderlich ist, an die zust\u00e4ndigen Stellen weitergeleitet. Bei Telediensten gilt das Telemediengesetz.<\/p>\n<h4>12. Schlussbestimmungen<\/h4>\n<p>12.1. Die Parteien sind sich einig, dass die Ung\u00fcltigkeit oder die Undurchsetzbarkeit einzelner Regelungen die G\u00fcltigkeit dieser AGNB nicht ber\u00fchrt. Soweit sich einzelne Regelungen als ung\u00fcltig oder undurchsetzbar erweisen, verpflichten sich die Parteien einvernehmlich zusammenzuwirken, um eine nach Treu und Glauben f\u00fcr beide Seiten angemessene Regelung zu finden. Letzteres gilt auch f\u00fcr die Schlie\u00dfung etwaiger Regelungsl\u00fccken.<\/p>\n<p>12.2. Wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtliche Sonderverm\u00f6gen sind oder wenn mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand f\u00fcr alle Rechtsstreitig-keiten im Zusammenhang mit der Nutzung der Geodaten der Gerichtsstand der unter Nr. 13 genannten Vermessungs- und Geo-informationsbeh\u00f6rde. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des CSIG (\u00dcbereinkommen der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den Internationalen Wareneinkauf vom 11. April 1980 (BGBl. 1988 II S. 588)).<\/p>\n<h4>13. Vermessungs- und Geoinformationsbeh\u00f6rde<\/h4>\n<p>Landkreis Vorpommern-Greifswald<br>\u2013 Der Landrat \u2013<br>Kataster- und Vermessungsamt<br>M\u00fchlenstra\u00dfe 18c<br>17389 Anklam<br>E-Mail: <a>katasteramt@kreis-vg.de<\/a><\/p>\n<p>An der K\u00fcrassierkaserne 9<br>17309 Pasewalk<br>E-Mail: <a>katasteramt-pw@kreis-vg.de<\/a><\/p>\n<p>Internet: <a href=\"http:\/\/www.kreis-vg.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.kreis-vg.de<\/a><\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Bedingungen f\u00fcr die Bereitstellung und Nutzung von Geodaten der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbeh\u00f6rde des Landkreises Vorpommern-Greifswald (Allgemeine Gesch\u00e4fts- und Nutzungsbedingungen \u2013 AGNB) Stand 09.06.2024 1. Geltungsbereich 1.1. Lieferungen und Leistungen der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbeh\u00f6rde des Landkreises Vorpommern-Greifswald (nachfolgend: Lizenzgeber) sowie die Nutzung der von ihnen bereitgestellten Geodaten in jeder Form (z. 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