Allgemeine Bedingungen für die Bereitstellung und Nutzung von Geodaten der Vermessungs- und Geoinformationsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald

(Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen – AGNB)

Stand 14.08.2018

1. Geltungsbereich

1.1. Lieferungen und Leistungen der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald (nachfol­gend: Lizenzgeber) sowie die Nutzung der von ihnen bereitgestellten Geo­daten in jeder Form (z. B. digital, analog, online, offline, in Diensten, in Produkten) erfol­gen auf Grundlage der nachfolgenden Bedin­gungen in ihrer zum Zeitpunkt der Lieferung, Leistung bzw. Nutzung gülti­gen Fassung. Abweichende Regelungen haben nur dann Gel­tung, soweit sie schriftlich zwischen dem Lizenz­geber und dem Nut­zer (nachfolgend: Lizenznehmer oder Bestel­ler) ver­einbart wor­den sind. Allgemeine Geschäftsbedin­gungen des Lizenz­nehmers oder Bestellers werden durch den Lizenzgeber nicht aner­kannt. Diese AGNB gelten nicht für Geodaten, die einer freien Lizenz unter­liegen (z. B. Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 „dl-de/by-2-0“).

1.2. Eine Novellierung der AGNB einschließlich der Darstellung der Änderungen wird Vertragskunden unter Bezug auf § 308 Nr. 5 BGB per E-Mail mitgeteilt. Nach Ablauf einer darin gesetzten angemessenen Widerspruchsfrist gilt die novellierte AGNB-Fassung als anerkannt (fingierte Zustimmung), es sei denn, der Vertragskunde macht von seinem Widerspruchsrecht fristgerecht Gebrauch. Auf diese Folge wird in der E-Mail besonders hingewiesen.

2. Rechtliche Hinweise

Der Lizenzgeber (siehe unter Nr. 13) besitzt alle Rechte an den von ihm bereitgestellten Geodaten. Insbesondere besitzt er die Urheberrechte an den kartographischen Werken, die Rechte an den Luftbildern und die Rechte als Datenbankhersteller nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG). Außerdem unterliegen die Geodaten den Bestimmungen des Gesetzes über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz – GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 713), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Mai 2018 (GVOBl. M-V S. 193, 204). Jede Nutzung der Geodaten durch Umarbeitung, Vervielfältigung, Digitalisierung, Weitergabe, Veröffentlichung, Präsentation im Internet oder auf sonstige Weise, die über die nachstehenden Bedingungen hinausgeht, ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Lizenzgebers zulässig. Zuwiderhandlungen sind nach dem GeoVermG M-V mit Bußgeld sowie nach §§ 106 ff. UrhG mit Strafe bedroht.

3. Vertragsschluss

Ein Vertrag zwischen dem Lizenznehmer und dem Lizenzgeber kommt nur durch Abschluss einer schriftlichen Lizenzvereinbarung, durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung durch den Lizenzgeber oder durch Erfüllung eines Auftrags durch den Lizenzgeber zustande.

4. Besonderheiten für Verbraucher

4.1. Ist der Lizenznehmer ein Verbraucher, steht ihm nach § 312g BGB ein Widerrufsrecht zu. Hierfür gelten die Bestimmungen der nachstehenden Widerrufsbelehrung. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

4.2. Informationen über Verbraucherschlichtungsstellen zur Beilegung von Streitigkeiten erhalten Sie unter http://ec.europa.eu/odr/.
Unsere E-Mail-Adressen sind:

Dienststelle Anklam: katasteramt@kreis-vg.de
Dienststelle Pasewalk: katasteramt-pw@kreis-vg.de

4.3. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Bereitschaft zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren besteht.

4.4. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurück zu gewähren, ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben und gg. Wertersatz zu leisten. Die Kosten der Rücksendung trägt bei einem Bestellwert bis EUR 40,00 der Verbraucher, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Nutzungen, die zur zweckdienlichen Ausübung des Widerrufsrechts erforderlich sind, führen zu keiner Herausgabe oder Wertersatzpflicht.

5. Versand und Datenübermittlung

5.1. Der Versand analoger Produkte und Datenträger erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Ist der Besteller Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe der verkauften analogen Produkte auf den Besteller über.

5.2. Das Eigentum an den Produkten verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung beim Lizenzgeber.

5.3. Der Besteller ist verpflichtet, Sendungen unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen. Unrichtige oder unvollständige Sendungen oder sonstige offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt zu reklamieren. Daten sind innerhalb von drei Monaten nach Erhalt zu prüfen. Versteckte Mängel sind umgehend nach ihrer Feststellung innerhalb eines Jahres nach Empfang der Lieferung zu reklamieren. Beanstandungen werden nur innerhalb dieser Fristen berücksichtigt.

5.4. Ist der Besteller Verbraucher, hat er etwaige Mängel innerhalb von zwei Jahren nach Erhalt der Lieferung zu reklamieren. Im Falle einer rechtzeitigen und begründeten Mängelanzeige stehen ihm die gesetzlichen Rechte zu. Schadensersatz kann er – unbeschadet Nr. 10.2. – jedoch nur verlangen, wenn er den Mangel innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Lieferung angezeigt hat.

6. Nutzung für den privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

6.1. Der Lizenznehmer erhält das nicht ausschließliche und mit Ausnahme der Nr. 8.1. nicht übertragbare Recht, die durch den Lizenzgeber bereitgestellten Geodaten im internen Bereich des Lizenznehmers zu nutzen. Dazu zählen auch die Einstellung der Daten in ein lokales Netzwerk des Lizenznehmers und die Vervielfältigung zum internen Gebrauch.

6.2. Der Lizenznehmer hat durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass Dritte keinen Zugriff auf die Geodaten nehmen können und dass Beschäftigte des Lizenznehmers diese weder zu ihrem persönlichen Zweck nutzen noch Dritten zugänglich machen können. Der Lizenznehmer hat dem Lizenzgeber auf Verlangen Auskunft über die getroffenen Maßnahmen zu geben.

7. Präsentation, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe

7.1. Im Rahmen der Nutzung für den privaten und sonstigen eigenen Gebrauch des Lizenznehmers nach Nr. 6. sind die nachfolgend aufgeführten Formen der Präsentation, Verbreitung und öffentlichen Wiedergabe zulässig. Personenbezogene Daten sind hiervon ausgenommen.

7.2. Der Lizenznehmer darf die Geodaten

7.2.1. auf Ausstellungen, Vortragsveranstaltungen u. dgl., an denen er als Aussteller, Vortragender oder Veranstalter teilnimmt, präsentieren.

7.2.2. in Form von Rasterdaten im Internet veröffentlichen, wenn der Zugang zur Internetseite geldleistungsfrei möglich ist, die Daten je vom Lizenznehmer verantworteter Website (Internet-Domain) einen Umfang von zehn statischen Bildern zu je maximal einer Million Pixel nicht überschreiten und eine Quellenangabe nach Nr. 7.3. als Link auf die Internetseite des Lizenzgebers ausgeführt wird. Die Regelung gilt sinngemäß auch für andere Medien (analoge Medien, Druckdateien).

7.2.3. zu Unterrichts- und Ausbildungszwecken im Klassenverband oder in Kursen nutzen.

7.2.4. ausschnittsweise vervielfältigen und bis Format DIN A3 kostenfrei weitergeben. Ausgenommen sind Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters.

7.2.5. veröffentlichen und weitergeben, soweit dieses gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B.  Planfeststellungsverfahren, Baugenehmigungsverfahren).

7.2.6. für kulturelle oder heimatkundliche Zwecke veröffentlichen, soweit hierdurch keine Gewinne erzielt werden (z. B. Ortschroniken, Festschriften).

7.2.7. in Presse und Fernsehen im Rahmen der aktuellen Berichterstattung veröffentlichen.

7.2.8. im Rahmen von Forschungsberichten und qualifizierenden Arbeiten (z. B. Fach-, Diplom-, Bachelor- oder Masterarbeiten, Dissertationen) veröffentlichen. Gutachterliche oder kommerzielle Verwendung sind hierbei nicht zulässig.

7.2.9. in Form von Hinweis- oder Schautafeln unter der Voraussetzung präsentieren, dass der Zugang zu den Tafeln geldleistungsfrei möglich ist (z. B. Aufsteller an Wanderwegen oder Lehrpfade).

7.2.10. im Rahmen der Kreditbeschaffung weitergeben.

7.3. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, bei jeder öffentlichen Wiedergabe, Verbreitung oder Präsentation der Geodaten sowie bei jeder Veröffentlichung oder externen Nutzung einer Bearbeitung oder Umgestaltung einen deutlich sichtbaren Quellenvermerk anzubringen, der wie folgt auszugestalten ist:

© Landkreis Vorpommern-Greifswald (Jahr der letzten Datenlieferung) oder

© LK VG (Jahr der letzten Datenlieferung)

8. Beauftragung eines Auftragnehmers

8.1. Die Weitergabe von Geodaten an einen Auftragnehmer des Lizenznehmers ist zulässig, soweit und solange dies zur Nutzung nach Nr. 6. erforderlich ist.

8.2. Im Fall der Weitergabe von Geodaten an einen Auftragnehmer hat der Lizenznehmer diesen schriftlich zu verpflichten, die übernommenen Daten ausschließlich für die Bearbeitung des Auftrags zu verwenden, sie in keinem Fall Dritten zugänglich zu machen sowie nach Erfüllung des Auftrags alle bei ihm verbliebenen Geodaten, auch Zwischenprodukte, Arbeitskopien u. dgl. zu löschen.

9. Entgelte/Gebühren

9.1. Die Bereitstellung und Nutzung der Geodaten sind, soweit nicht anders geregelt, geldleistungspflichtig. Die Höhe der Gebühren bzw. Entgelte bemisst sich nach der Kostenverordnung für Amtshandlungen im amtlichen Vermessungswesen (Vermessungskostenverordnung – VermKostVO M-V) vom 20. Februar 2018 (GVOBl. M-V S. 66) in der jeweils zum Zeitpunkt der Datenbereitstellung oder Nutzung der Dienste geltenden Fassung. Der Lizenzgeber teilt dem Lizenznehmer Änderungen der einschlägigen Vorschriften spätestens drei Monate vor ihrem In-Kraft-Treten mit. Bei einer Erhöhung der Gebühren bzw. Entgelte um mehr als 2 % steht dem Lizenznehmer bis zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens ein besonderes Kündigungsrecht zu.

9.2. Der Betrag wird mit Zugang des Gebührenbescheids bzw. der Rechnung fällig. Der Gebührenbescheid bzw. die Rechnung ist innerhalb der jeweils angegebenen Frist ohne Abzug zu begleichen.

10. Gewährleistung, Haftung

10.1. Der Lizenzgeber stellt die Geodaten mit der zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt bereit. Für die Geodaten gelten in Bezug auf deren Verfügbarkeit und deren Qualität die durch den Lizenzgeber in Produktbeschreibungen oder ähnlichem zugewiesenen Spezifikationen und Qualitätsmerkmale. Der Lizenzgeber übernimmt jedoch keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten sowie die dauerhafte Verfügbarkeit der Dienste. Der Lizenzgeber macht geplante Änderungen betreffend die Bereitstellung der Geodaten möglichst frühzeitig vor deren Umsetzung in geeigneter Weise bekannt, soweit davon auszugehen ist, dass die Änderungen aus Sicht des Lizenznehmers nicht nur unerheblich sind.

10.2. Für Schäden, die durch die Nutzung und Weiterverwendung der Geodaten entstehen, haftet der Lizenzgeber nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) haftet der Lizenzgeber aber auch bei einfacher Fahrlässigkeit; im letzten Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Für den Verlust von Daten haftet der Lizenzgeber insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Lizenznehmer oder dessen Auftragnehmer unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

10.3. Der Lizenznehmer haftet gegenüber dem Lizenzgeber bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen, insbesondere bei vereinbarungswidriger Nutzung oder Weitergabe von Geodaten oder Zugangskennungen für Dienste durch den Lizenznehmer oder seine Beschäftigten für den dadurch entstandenen Schaden.

11. Speicherung von Kundendaten

Die Kontaktinformationen des Lizenznehmers dürfen vom Lizenzgeber elektronisch gespeichert und in Übereinstimmung mit dem Landesdatenschutzgesetz – DSG M-V verarbeitet werden. Sie werden, soweit es für die Erledigung des Kundenauftrags oder die interne Abrechnung erforderlich ist, an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Bei Telediensten gilt das Telemediengesetz.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Die Parteien sind sich einig, dass die Ungültigkeit oder die Undurchsetzbarkeit einzelner Regelungen die Gültigkeit dieser AGNB nicht berührt. Soweit sich einzelne Regelungen als ungültig oder undurchsetzbar erweisen, verpflichten sich die Parteien einvernehmlich zusammenzuwirken, um eine nach Treu und Glauben für beide Seiten angemessene Regelung zu finden. Letzteres gilt auch für die Schließung etwaiger Regelungslücken.

12.2. Wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sonder-vermögen sind oder wenn mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung der Geodaten der Gerichtsstand der unter Nr. 13 genannten Vermessungs- und Geoinformationsbehörde. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des CSIG (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Wareneinkauf vom 11. April 1980 (BGBl. 1988 II S. 588)).

13. Vermessungs- und Geoinformationsbehörde

Landkreis Vorpommern-Greifswald
– Der Landrat –
Kataster- und Vermessungsamt
Mühlenstraße 18c 17389 Anklam
E-Mail: katasteramt@kreis-vg.de

An der Kürassierkaserne 9
17309 Pasewalk
E-Mail: katasteramt-pw@kreis-vg.de

Internet: www.kreis-vg.de